Dürfen SchülerInnen befreit werden?
- Grundsätzlich sollte versucht werden, Termine außerhalb der OGS-Zeiten zu legen, da die OGS eine schulische Pflichtveranstaltung ist.
- Sollte dies nicht möglich sein, können Sie Ihr Kind für Arzttermine oder besondere familiäre Anlässe befreien lassen.
- Die Befreiung muss mindestens 2 Tage vor dem Termin vorliegen.
- Die Koordinatorin der OGS informiert Sie über die Genehmigung der Befreiung.
Zuletzt aktualisiert am 03.01.2023 von Stefanie Will.